Illegale Beschäftigung bei Festspielen Erl: Gericht brummt Ex-Intendant hohe Strafzahlung auf

177.000 Euro Strafe wegen Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz


Erl, 315.11.2020. Ein Gericht hat gegen den ehemaligen Leiter der Festspiele Erl zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verhängt. Der Untersuchung zufolge wurden während der Winterfestspiele 2017/18 mehr als 80 Personen beschäftigt, die keine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung vorweisen konnten. Der ehemalige Leiter der Festspiele, Gustav Kuhn, muss als damals verantwortlicher Geschäftsführer nun 177.100 Euro Strafe zahlen. Das sind zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro beschäftigter Person plus die Kosten des Strafverfahrens. Als Ersatz sei auch eine Freiheitsstrafe von 114 Tagen möglich. Sollte Kuhn nicht in der Lage sein, die Strafe zu zahlen, müssen möglicherweise die Festspiele Erl die Strafe übernehmen.

Die Festspiele Erl und ihr damaliger Leiter Gustav Kuhn standen über Monate hinweg massiv in der Kritik (klassik.com berichtete): Blogger Markus Wilhelm hatte durch Veröffentlichungen über Korruption, Ausbeutung, "moderne Sklaverei", sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sowie Verstößen gegen das Arbeiterschutzgesetz die Diskussion über die Festspiele ins Rollen gebracht. Hinzu kam ein offener Brief von fünf Künstlerinnen, die dem Intendanten sexuelle Übergriffe und Missbrauch vorwarfen. Kuhn legte daraufhin seine Ämter in Erl nieder.

Quelle: klassik.com




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