Festspiele Erl: Vergleich in Zivilprozess Ex-Intendant gegen Sängerin

Julia Oesch muss Vorwürfe gegen Gustav Kuhn unterlassen


Innsbruck, 149.05.2019. Gustav Kuhn, ehemaliger Intendant der Festspiele Erl, und die Sängerin Julia Oesch haben sich in einem Zivilprozess auf einen Vergleich geeinigt. Demnach muss es die Mezzosopranistin künftig unterlassen, Kuhn öffentlich der Rollenvergabe auf Basis von sexuellen Gegenleistungen zu bezichtigen. Oeschs Anwalt Markus Orgler, der auch Blogger Markus Wilhelm in den Erl-Prozessen vertritt, hatte zu Beginn einer geplanten Befragung Kuhns am Landesgericht Innsbruck die Möglichkeit des Vergleichs vorgeschlagen.

Julia Oesch hatte gemeinsam mit vier weiteren Künstlerinnen im vergangenen Jahr einen offenen Brief verfasst, in dem sie Gustav Kuhn sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch vorgeworfen hatte. Danach hatte sie bei Zeitungen noch weitere Vorwürfe publik gemacht. Auslöser der Erl-Affäre war Blogger Markus Wilhelm, der im Internet eine Diskussion über Korruption, Ausbeutung, "moderne Sklaverei", sexuelle Nötigung und Vergewaltigung und Verstößen gegen das Arbeiterschutzgesetz bei den Festspielen angestoßen hatte. Kuhn legte letztlich seine Tätigkeiten als Intendant und Dirigent in Erl nieder, mit Wilhelm traf sich Kuhn bereits mehrfach vor Gericht (klassik.com berichtete).

Die Tiroler Festspiele Erl wurden 1997 vom Dirigenten und Regisseur Gustav Kuhn ins Leben gerufen und haben sich seither zu einem internationalen Musikfestival entwickelt. Neben dem Hauptfestival im Sommer findet seit dem Jahr 2012 auch eine Wintersaison in einem eigens dafür errichteten Festspielhaus statt. Dieses wurde von dem Wiener Architektenbüro "Delugan Meissel" entworfen und bietet Platz für 862 Besucher.

Quelle: klassik.com




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